Aortenaneurysma-Screening
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir das Aortenaneurysma-Screening für Männer ab 65 Jahren in unserer Praxis ab sofort nicht mehr als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten werden.
Diese grundsätzlich sinnvolle Untersuchung wurde vor einigen Jahren eingeführt, allerdings ohne für andere Ärzte nachvollziehbare Dokumentationsmöglichkeit hinsichtlich der ärztlich erbrachten Leistung.
Die Untersuchung darf gemäß den KV-Vorgaben nur einmalig pro männlicher Patient über 65 Jahre und nur von einem Arzt erbracht werden.
Mangels nachvollziehbarer Dokumentationsmöglichkeit führte dies leider zu Doppeluntersuchungen, welche von verschiedenen Ärzten (jedoch ohne schuldhaftes Verhalten) erbracht und abgerechnet wurden. Die Krankenversicherungen waren in der Folge der Meinung, dass die Leistungen zu Unrecht von mehreren Ärzten abgerechnet wurden und fordern nach mehreren Jahren die hierfür bereits erstatteten Honorare für korrekt erbrachte ärztliche Leistungen zurück.
Dieser “Schildbürgerstreich” der Krankenversicherer führte zu einer völlig überbordenden Bürokratie (incl. Gerichtsverfahren durch die Techniker-Krankenkasse) mit nahezu wöchentlichen schriftlichen Anfragen diverser Krankenversicherer bzgl. dieser Screening-Untersuchung.
Wir als Ärzte sind mit unserem Versorgungsauftrag in erster Linie dafür verantwortlich unsere Patienten medizinisch gut zu versorgen, werden aber sowohl von den Krankenversicherungen, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Gesundheitspolitik (lt. Herrn Lauterbach sind wir Ärzte ja nur sog. “Leistungserbringer”) durch diese völlig irrsinnige Bürokratie missbraucht, sodass wir uns zur Beendigung des Aortenaneuryma-Screenings (im Rahmen der GKV) in unserer Praxis entschieden haben.
Wir bedauern diesen Schritt sehr, da die Untersuchung grundsätzlich lebensrettend sein kann, aber es ist für uns nicht mehr zumutbar, dass wir das Organisationsversagen anderer Akteure im Gesundheitswesen (der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung und des Bundesgesundheitsministeriums) kompensieren sollen.
Als Wahlleistung können wir Ihnen das Aortenaneurysma-Screening gerne weiterhin anbieten.