Aortenaneurysma-Screening

Sehr geehrte Pati­entin, sehr geehrter Patient,

lei­der müssen wir Ihnen mit­teilen, dass wir das Aor­te­­na­neurys­­ma-Screen­ing für Män­ner ab 65 Jahren in unser­er Prax­is ab sofort nicht mehr als Leis­tung der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung anbi­eten wer­den.

Diese grund­sät­zlich sin­nvolle Unter­suchung wurde vor eini­gen Jahren einge­führt, allerd­ings ohne für andere Ärzte nachvol­lziehbare Doku­men­ta­tion­s­möglichkeit hin­sichtlich der ärztlich erbracht­en Leistung.

Die Unter­suchung darf gemäß den KV-Vor­­gaben nur ein­ma­lig pro männlich­er Patient über 65 Jahre und nur von einem Arzt erbracht werden.
Man­gels nachvol­lziehbar­er Doku­men­ta­tion­s­möglichkeit führte dies lei­der zu Dop­pelun­ter­suchun­gen, welche von ver­schiede­nen Ärzten (jedoch ohne schuld­haftes Ver­hal­ten) erbracht und abgerech­net wur­den. Die Kranken­ver­sicherun­gen waren in der Folge der Mei­n­ung, dass die Leis­tun­gen zu Unrecht von mehreren Ärzten abgerech­net wur­den und fordern nach mehreren Jahren die hier­für bere­its erstat­teten Hon­o­rare für kor­rekt erbrachte ärztliche Leis­tun­gen zurück.
Dieser “Schild­bürg­er­stre­ich” der Kranken­ver­sicher­er führte zu ein­er völ­lig über­bor­den­den Bürokratie (incl. Gerichtsver­fahren durch die Tech­niker-Krankenkasse) mit nahezu wöchentlichen schriftlichen Anfra­gen divers­er Kranken­ver­sicher­er bzgl. dieser Screening-Untersuchung.

Wir als Ärzte sind mit unserem Ver­sorgungsauf­trag in erster Lin­ie dafür ver­ant­wortlich unsere Patien­ten medi­zinisch gut zu ver­sor­gen, wer­den aber sowohl von den Kranken­ver­sicherun­gen, der Kassenärztlichen Vere­ini­gung und der Gesund­heit­spoli­tik (lt. Her­rn Lauter­bach sind wir Ärzte ja nur sog. “Leis­tungser­bringer”) durch diese völ­lig irrsin­nige Bürokratie miss­braucht, sodass wir uns zur Beendi­gung des Aor­te­­na­neury­­ma-Screen­ings (im Rah­men der GKV) in unser­er Prax­is entsch­ieden haben.

Wir bedauern diesen Schritt sehr, da die Unter­suchung grund­sät­zlich leben­sret­tend sein kann, aber es ist für uns nicht mehr zumut­bar, dass wir das Organ­i­sa­tionsver­sagen ander­er Akteure im Gesund­heitswe­sen (der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vere­ini­gung und des Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­teri­ums) kom­pen­sieren sollen.

Als Wahlleis­tung kön­nen wir Ihnen das Aor­te­­na­neurys­­ma-Screen­ing gerne weit­er­hin anbieten.

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Urol­o­gis­che Gemeinschaftspraxis
Dres. Rem­mert & Deuchert
Gemün­den­er Str. 15–17
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