Elektronische Patientenakte (ePA)
Das Bundesgesundheitsministerium plant zur Verbesserung der digitalen Struktur im Gesundheitssystem die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Patienten. Bisher war dieses Angebot freiwillig, ab dem 15.01.2025 wird die Akte für gesetzlich Versicherte zur Pflicht, es sei den, sie widersprechen. Die ePA soll wichtige medizinische Daten wie Medikation, Laborbefunde, Notfallinformationen und Daten aus Krankenhausaufenthalten enthalten.
Ärztinnen und Ärzte, Datenschützer und Computerexperten bewerten die ePA weiterhin kritisch. Es gibt derzeit keine einheitlichen Standards zur Datenerhebung, die zentralen Datenspeicherung ist problematisch und die Datensicherheit ist noch völlig unklar. Es besteht weiterer Verbesserungs-/ Nachbesserungsbedarf. Angesichts der ungelösten Probleme sollten Patienten erwägen, der Einrichtung einer ePA zum aktuellen Zeitpunkt zu widersprechen. Der Widerspruch bedingt keinen Nachteil für den Versicherten.
In unserer Praxis sehen wir die Nutzung der ePA in der aktuell geplanten Form aus folgenden Gründen kritisch:
- aktuell noch unklare Datensicherheit
- Gefahr von Diskriminierung durch Datenlecks
- Nutzung Ihrer pseudonymisierten Gesundheitsdaten für wissenschaftliche Zwecke birgt datenschutzrechtliche Risiken
- hoher Zeitaufwand in den Arztpraxen beim Hochladen oder Sichten der Daten innerhalb der ePA
- Unsicherheiten bei der ärztlichen Nutzung der Daten innerhalb der ePA durch patientenseitig gelöschte Daten
- technisch nicht ausgereifte Lösungen der Praxisverwaltungssysteme bzw. der Krankenversicherungs-Apps
Die Vereinigung “Team Zahnärzte Bayern” hat eine sehr gute Übersicht zur geplanten ePA erstellt.