Elektronische Patientenakte (ePA)
Das Bundesgesundheitsministerium hat zur Verbesserung der digitalen Struktur im Gesundheitssystem die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten Patienten 2025 eingeführt.
Die Befüllung der ePA mit Befunden ist für Ärzte seit 01. Oktober 2025 verpflichtend. Durch unsere Praxis werden, insofern Sie der Anlage der ePA nicht widersprochen haben, ab sofort Arztbriefe sowie Laborbefunde in Ihre ePA hochgeladen.
Durch das Einlesen Ihrer Versichertenkarte können wir in einem Zeitraum von 90 Tagen sowohl Befunde in Ihrer ePA einsehen/herunterladen, als auch Arztbriefe (an den Hausarzt, andere Fachärzte oder Kliniken) in die ePA hochladen.
Ferner haben Sie als Patient die Datenhoheit über Ihre ePA und können über eine App Ihrer Krankenversicherung Daten in Ihre ePA einpflegen (bzw. auch löschen) sowie Befunde und Zugriffsrechte steuern.
Die Freischaltung (Aktivierung einer App ihrer gesetzlichen Krankenversicherung) der eigenen ePA kann also durchaus sinnvoll sein, da Sie dadurch unmittelbaren Zugriff auf Ihre medizinischen Befunde (Arztbriefe, Befunde, Laborwerte) haben und z. B. telefonische Abfragen von Laborwerten überflüssig werden. Des Weiteren lassen sich durch die ePA Doppeluntersuchungen sowie zeitintensive Abfragen von Fremdbefunden in Zukunft vermeiden.
Sollten Sie das Hochladen medizinischer Daten aus unserer Praxis nicht wünschen, müssen Sie uns hierzu einen Hinweis geben und wir werden dies in unserer Akte dokumentieren.


