Elektronische Patientenakte (ePA)

Das Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­teri­um plant zur Verbesserung der dig­i­tal­en Struk­tur im Gesund­heitssys­tem die Ein­führung der elek­tro­n­is­chen Patien­te­nak­te (ePA) für alle Patien­ten. Bish­er war dieses Ange­bot frei­willig, ab dem 15.01.2025 wird die Akte für geset­zlich Ver­sicherte zur Pflicht, es sei den, sie wider­sprechen. Die ePA soll wichtige medi­zinis­che Dat­en wie Medika­tion, Labor­be­funde, Not­fallinfor­ma­tio­nen und Dat­en aus Kranken­hausaufen­thal­ten enthalten.

Ärztin­nen und Ärzte, Daten­schützer und Com­put­er­ex­perten bew­erten die ePA weit­er­hin kri­tisch. Es gibt derzeit keine ein­heitlichen Stan­dards zur Daten­er­he­bung, die zen­tralen Daten­spe­icherung ist prob­lema­tisch und die Daten­sicher­heit ist noch völ­lig unklar. Es beste­ht weit­er­er Verbesserungs-/ Nachbesserungs­be­darf. Angesichts der ungelösten Prob­leme soll­ten Patien­ten erwä­gen, der Ein­rich­tung ein­er ePA zum aktuellen Zeit­punkt zu wider­sprechen. Der Wider­spruch bed­ingt keinen Nachteil für den Versicherten.

In unser­er Prax­is sehen wir die Nutzung der ePA in der aktuell geplanten Form aus fol­gen­den Grün­den kritisch:

  • aktuell noch unklare Datensicherheit
  • Gefahr von Diskri­m­inierung durch Datenlecks
  • Nutzung Ihrer pseu­do­nymisierten Gesund­heits­dat­en für wis­senschaftliche Zwecke birgt daten­schutzrechtliche Risiken
  • hoher Zeitaufwand in den Arzt­prax­en beim Hochladen oder Sicht­en der Dat­en inner­halb der ePA
  • Unsicher­heit­en bei der ärztlichen Nutzung der Dat­en inner­halb der ePA durch patien­ten­seit­ig gelöschte Daten
  • tech­nisch nicht aus­gereifte Lösun­gen der Prax­isver­wal­tungssys­teme bzw. der Krankenversicherungs-Apps

Die Vere­ini­gung “Team Zah­närzte Bay­ern” hat eine sehr gute Über­sicht zur geplanten ePA erstellt.

Kontakt

Urol­o­gis­che Gemeinschaftspraxis
Dres. Rem­mert & Deuchert
Gemün­den­er Str. 15–17
97753 Karlstadt

Tel.:
 09353 — 35 91
Fax: 09353 — 3592

Sprechzeiten

Mo — Fr: 8 — 12 Uhr
nach­mit­tags (Mo/Di/Do) nur nach Vereinbarung

Tele­fon­sprechzeit­en kön­nen hier­von abweichen.

Social Media