eRezept sowie ePA für Privatversicherte
Privatversicherte Patienten können mittlerweile auch das eRezept sowie die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen.

Voraussetzungen für das eRezept bzw. die ePA:
-Als digitaler Schlüssel für die Telematikinfrastruktur benötigen Sie eine KVNR, die eine eindeutige Identifikation ermöglicht und bei der Privaten Krankenversicherung beantragt werden muss.
-In der Arztpraxis muss entweder die Versichertenkarte eingelesen werden oder Sie nutzen den Online Check-in, indem Sie den QR-Code der Praxis mit der App scannen und Ihre Daten sicher an die Praxis übermitteln lassen.
-Privatversicherte können E‑Rezepte mittels der E‑Rezept-App erhalten oder sich den Rezeptcode ausdrucken lassen. Die Abrechnung erfolgt weiterhin über die üblichen privaten Wege (Rechnungseinreichung).
-Für die Nutzung einer ePA-App ist in der Regel noch zusätzlich eine Gesundheits-ID erforderlich.
Sollten Sie das Hochladen medizinischer Daten aus unserer Praxis nicht wünschen, müssen Sie uns hierzu einen Hinweis geben und wir werden dies in unserer Akte dokumentieren.

