Selbstzahlersprechstunde

Unsere Sprech­stun­den ab 2027 – warum wir unser Ange­bot anpassen

Liebe Pati­entin­nen und Patienten,

wir möcht­en Ihnen auch kün­ftig eine sorgfältige und per­sön­liche urol­o­gis­che Betreu­ung bieten. Dafür brauchen wir aus­re­ichend Zeit, qual­i­fizierte Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er sowie eine wirtschaftlich tragfähige Praxis.

Mit den ab 2027 wirk­sam wer­den­den Regelun­gen des GKV-Beitragssatzs­ta­­bil­isierungs­ge­set­zes wird die Vergü­tung ärztlich­er Leis­tun­gen weit­er begren­zt. Gle­ichzeit­ig müssen wir die laufend­en Kosten für Per­son­al, Räume, medi­zinis­che Ausstat­tung und Prax­is­be­trieb finanzieren. Zusät­zliche Behand­lun­gen bedeuten unter diesen Bedin­gun­gen nicht automa­tisch eine entsprechend zusät­zliche Vergütung.

Deshalb richt­en wir unsere reg­uläre Kassen­sprech­stunde kün­ftig am Umfang unser­er 1,5 Kasse­narzt­sitze aus. Für diese beste­ht eine Verpflich­tung von ins­ge­samt 37,5 ärztlichen Sprech­stun­den pro Woche. Diesen Umfang leg­en wir unser­er reg­ulären Ter­min­pla­nung zugrunde. Unsere ver­tragsärztlichen Verpflich­tun­gen ein­schließlich der offe­nen Sprech­stun­den und der Ver­sorgung dringlich­er Fälle bleiben dabei maßgeblich.

Diese organ­isatorische Entschei­dung soll die Qual­ität unser­er Arbeit und den langfristi­gen Fortbe­stand unser­er Prax­is sich­ern. Ein dauer­haft aus­geweit­etes Sprech­stun­de­nange­bot kön­nen wir ohne eine wirtschaftlich aus­re­ichende Finanzierung nicht aufrechterhalten.

selbstzahlersprechstunde

Ergänzend bieten wir geson­derte pri­vatärztliche Sprech­stun­den an. Diese ste­hen Pri­vatver­sicherten und geset­zlich Ver­sicherten offen, die sich aus­drück­lich und frei­willig für eine Behand­lung auf eigene Kosten entschei­den. Vor­ab informieren wir über die voraus­sichtlichen Kosten und tre­f­fen eine schriftliche Vere­in­barung. Die Abrech­nung erfol­gt nach der Gebührenord­nung für Ärzte.

Für geset­zlich Ver­sicherte entste­ht durch unsere Sprech­stun­den­pla­nung keine automa­tis­che Pflicht zur Selb­stzahlung. Ter­mine in der Kassen­sprech­stunde vergeben wir weit­er­hin nach medi­zinis­ch­er Dringlichkeit und ver­füg­bar­er Kapaz­ität. Bitte weisen Sie uns bei der Kon­tak­tauf­nahme auf akute Beschw­er­den hin.

Wir wis­sen, dass begren­zte Ter­mine und län­gere Wartezeit­en belas­tend sein kön­nen. Mit dieser Infor­ma­tion möcht­en wir unsere Entschei­dung nachvol­lziehbar machen und offen über die Rah­menbe­din­gun­gen unser­er Arbeit sprechen.

Vie­len Dank für Ihr Vertrauen.

Ihr Prax­is­team
Urol­o­gis­che Gemein­schaft­sprax­is Dres. Rem­mert & Deuchert
Karlstadt

Privat-/Selbstzahlersprechstunden:

Mo Di Mi Do Fr
9:00–11:00 9:40–11:00 8:00–12:00 10:00–11:00 8:00–12:00
14:00–15:20 14:00–15:20 15:00–16:20

Hin­weis: in der Regel find­en zeit­gle­ich all­ge­meine Sprech­tun­den statt.

Selbstzahler Wahlleistungsvertrag

Kontakt

Urol­o­gis­che Gemeinschaftspraxis
Dres. Rem­mert & Deuchert
Gemün­den­er Str. 15–17
97753 Karlstadt

Tel.:
 09353 — 35 91
Fax: 09353 — 3592

Sprechzeiten

Mo — Fr: 8 — 12 Uhr
nach­mit­tags (Mo/Di/Do) nur nach Vereinbarung

Tele­fon­sprechzeit­en kön­nen hier­von abweichen.

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